BAFA-Förderung für die Sanierung von Wohngebäuden
Seit dem 1. Januar 2021 können Sie für die energetische Sanierung Ihres Wohngebäudes eine Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Diese Förderung ermöglicht Ihnen einen Zuschuss von 15 % Ihrer förderfähigen Ausgaben. Beachten Sie, dass das Mindestinvestitionsvolumen bei 2.000 Euro brutto liegt. Die maximale Fördersumme ist auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt, mit einer Obergrenze von 600.000 Euro pro Gebäude.


Steuervorteile nutzen
Neben der BAFA-Förderung können Sie auch von Steuervorteilen profitieren. Sie haben die Möglichkeit, 20 % der Gesamtkosten für energetische Sanierungen bis zu einem Betrag von 200.000 Euro über drei Jahre direkt von Ihrer Steuerschuld abzuziehen. Dies bedeutet, dass Sie bis zu 40.000 Euro zurückerhalten können.